Asbestsanierung & Schadstoffsanierung

Asbestsanierung nach §§ 519, 521 TRGS

Das Unternehmen IB Abbruch GmbH ist zertifiziert für die Durchführung von Asbestsanierung nach § 519 und § 521 TRGS.

Asbest ist krebserregend und der Einsatz seit 1990 verboten. Asbest wurde wegen seiner besonderen Eigenschaften vor dem Jahr 1990 in der Baubranche sehr viel verbaut und verwendet und gilt seit dem Verbot als gefährlicher Abfall.

Es tritt bei Umbauten, Sanierungen oder Abbruch von alten Gebäuden wieder hervor und muss nach bestimmten gesetzlichen Bestimmungen unter hohen Sicherheits- und Schutzmaßnahmen entfernt und entsorgt werden.

Unser Team ist spezialisiert auf den Abbau, Entfernung und Sanierung von Asbest belasteten Gebäuden. Wir übernehmen alle Arbeiten bis hin zum Abtransport und Entsorgung des schädlichen Materials.

Aufgrund der besonderen Gefahren für die Gesundheit und angesichts der strengen gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit Asbest sollte die Sanierung von Asbest aus Gebäuden einem zertifizierten und erfahrenen Unternehmen anvertraut werden.

So können Sie sicher sein, dass das in höchstem Maße gefährliche Material keine Gefahr mehr für die Nutzer der Gebäude darstellt.


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